Überführung
Unter einer Überführung versteht man die Überbringung der verstorbenen Person, oder der Asche eines Verstorbenen. Der Transport kann ausschließlich durch ein Bestattungsinstitut, oder durch einen Überführungsdienst vorgenommen werden, da es die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer Privatpersonen untersagen. Die pietätvolle Überbringung wird außerdem durch ein Spezialfahrzeug garantiert – dem Leichenwagen. Ebenso spielt das benötigte Fachwissen eine bedeutende Rolle, um einen möglichst reibungslosen und angenehmen Transport, ganz im Sinne der Angehörigen, zu ermöglichen. Außerdem wird hierbei unter der Erstüberführung und weiteren Überführungen unterschieden. Hierzu zählen:
- Die erste Überführung – Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort und anschließende Überbringung in das Bestattungsinstitut. Es folgen die hygienische Grundversorgung, das Einkleiden und das Einbetten.
- Die zweite Überführung – Transport des Verstorbenen zum Beisetzungsort (Friedhof). Im Falle der Erdbestattung folgt die Beisetzung im Sarg.
- Im Falle einer Feuerbestattung wird zusätzlich vom Bestatter zum Krematorium überführt und anschließend wird die Asche dort wieder abgeholt. Auch kann die Asche direkt vom Krematorium zum Beisetzungsort überführt werden.
- Zusätzliche Überführungen können anfallen, wenn z.B. eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet wird. Dabei muss der Verstorbene in die Rechtsmedizin überführt werden. Ebenso fallen weitere Überführungen an, wenn vor der Kremation der Abschied am Sarg gewünscht ist. Hierbei wird in der Regel vom Bestatter in eine Friedhofskapelle überführt.
Weitere wissenswerte Informationen listen wir Ihnen in einer allgemeinen Übersicht zum Thema Überführungen auf:
- Vorrausetzung für die Abholung des Verstorbenen ist, dass ein Arzt den Tod vorher festgestellt hat und dieser als natürlicher Tod bescheinigt wurde. Wurde kein natürlicher Tod festgestellt, so muss erst in ein rechtsmedizinisches Institut überführt werden. Wurde die Freigabe für den Verstorbenen erteilt, so können Sie den Bestatter mit der Überführung beauftragen.
- Fristen für die Überführung sind Ländersache und unterscheiden sich daher im jeweiligen Bundesland. In der Regel kann man von 24-36 Stunden (in Thüringen 48 Std.) nach Eintritt des Todes ausgehen. Lediglich die Bundesländer Bayern und Bremen haben hierzu nichts festgelegt – jedoch soll die Überführung zeitnah erfolgen.
- Bei internationalen Überführungen sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Diese treffen allerdings zu großen Teilen eher auf Überführungen im Sarg, als auf den Transport einer Urne zu. Letzteres erfolgt in der Regel unkompliziert über den Postweg. Die Überführung eines Sargs über weitere Strecken, oder sogar über Ländergrenzen hinweg ist mit mehr Aufwand verbunden und daher auch kostenintensiver. Bei Überführungen über Ländergrenzen hinweg, unabhängig ob über Land, im Schiff, oder Flugzeug, muss in den Sarg ein luftdicht verschlossener Zinkbehälter eingesetzt werden. Auch muss der Verstorbene vor dem Transport einbalsamiert werden, oder zumindest während des Transports ausreichend gekühlt werden. Wichtig ist hierbei auch die Beantragung eines Leichenpasses. Dies erfolgt in der Regel beim zuständigen Gesundheits- oder Ordnungsamt am jeweiligen Sterbeort.