Rentenansprüche Witwen-/ Witwerrente

Es muss zunächst ein Antrag auf Rentenvorschusszahlung gestellt werden. Nach dem Tod des Versicherten erhält die Witwe oder der Witwer für drei Monate (Einmalzahlung) die Rente, die dem Versichertem zum Zeitpunkt des Todes zustand. Dieser Beitrag wird im Voraus bezahlt und auch nicht rückwirkend verrechnet. Diese Antragstellung erledigen wir gerne für Sie. Darüber hinaus muss aber noch der Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden unterhaltsberechtigter Kinder
  • letzter Rentenbescheid
Wurde bisher noch keine Rente bezogen, so werden Nachweise über Versicherungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kriegs- oder Gefangenenzeiten verlangt.
Damit die Rentenauszahlungen möglichst störungsfrei weiterlaufen können, sollte dieser Antrag möglichst umgehend gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, evtl. sogar noch vor der Trauerfeier mit der zuständigen Stelle einen Termin zu vereinbaren.

Erbschein

Sollten Ihnen aufgrund eines Testamentes oder weil Sie der gesetzliche Erbe sind, Vermögenswerte zufallen, so benötigen Sie einen Erbschein. Dieser wird z.B. für Bank- oder Sparkonten, Übertragung von Haus- und Grundbesitz, von Beteiligungen und Wertpapieren benötigt. Den Erbschein erhalten Sie beim zuständigen Nachlassgericht.

Haushaltsauflösung

Zur Haushaltsauflösung sind nur die Erben berechtigt. Dabei ist es günstig, alle Gegenstände nach Ihrer Verwertung aufzulisten, z.B. in:

  • Verbleib bei den Erben
  • Verkauf bzw. Versteigerung
  • Schenkung
  • Haushaltsentsorgung

Wohnungsnutzung

Anhand des Mietvertrages ist zu klären, ob das Mietverhältnis fortgeführt werden kann, ob Kündigungsfristen bestehen, Kaution hinterlegt wurde oder die Wohnung bei Auszug renoviert werden muss.

Folgende Unterlagen sind notwendig und sollten vorhanden sein:

  • Bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei Eheleuten die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten (bzw. das Familienstammbuch)
  • Nachweis über Krankenkassenmitgliedschaft
  • Evtl. vorhandene Lebens-, bzw. Sterbegeldversicherungspolicen
  • Bei Rentnern die Nummer der Rentenversicherung